schmeisen des Schlägers

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Bajt
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schmeisen des Schlägers

Beitrag von Bajt »

Servus an alle,

ich bitte euch dringend mir Antworten aus Eurer sichtweise zukommen zu lassen.

Die Frage die mich aus aktuellem Anlass beschäftigt lautet:
':-?'

Schmeisen des Schlägers in Kopfhöhe, nach dem Schlag nach hinten

Leider finde ich dazu keine Hinweise im Regelheft. Hier wird nur die Behinderung der Infieldspieler etc abgedeckt. Auch das Thema gebrochener Schläger (Holz) ist erwähnt.
Ich weiß auch das die Aktion grobfahrlässig ist, aber welche Regel bzw Hinweis etc.. kann man denn dazu zitieren?


Ich danke Euch im voraus für die Unterstützung':)'


Markus Bajt

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CleDa1
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Re: schmeisen des Schlägers

Beitrag von CleDa1 »

Bajt hat geschrieben: Leider finde ich dazu keine Hinweise im Regelheft. Hier wird nur die Behinderung der Infieldspieler etc abgedeckt. Auch das Thema gebrochener Schläger (Holz) ist erwähnt.
Hätte mich auch gewundert, wenn du eine gefunden hättest :wink:

Es gibt keine Regel, die genau diesen Fall abdeckt. Das kannst du höchstens unter einem "Sicherheitsaspekt" in Zusammenhang mit der allseits beliebten 9.01c (Fälle, die von den Regeln nicht berücksichtigt sind) unterkriegen.
Clemens
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Cosima
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Beitrag von Cosima »

Gibt's wohl nur beim Indoorbaseball, die Regel ;) :

"Batter, die den Schläger werfen, sind sofort aus zu geben. Dies wird vom Scorer notiert. Wirft ein Batter zum wiederholten Male den Schläger, so kann er von der Turnierleitung vom Turnier ausgeschlossen werden."

Wenn die Frage schon aus "aktuellen Anlaß" ist...

Gruß Cosima
Bajt
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Beitrag von Bajt »

Servus und erstmal Danke,

ich komme gerade von Rosenheim (Danke Gerhard super Veranstalltung, Respekt )

Also aktueller Anlass bedeutet nicht Hallenregeln /bzw Hallensaison. Der Unfall ist im Sommer passiert, aber jetzt lehnt die Versicherung jegliche Schadenersatzansprüche ab.
Der Schläger wurde wie gesagt in Kopfhöhe nach schräg hinten geschleudert und eine Person die sich ca. 7 Meter hinterhalb aufgehalten hat wurde regelrecht umgemäht (sie stand mit Blickrichtung weg vom Catcher). Der Schläger hat sich in seiner kreisenden Bewegung quer übers Gesicht gelegt.
Resultat ist das hier nicht nur die Nase und der Wangenknochen gebrochen wurde sondern auch die Orbitawand unterhalb des Auges. Dadurch ist die Fokusierung eingeschränkt und das Abdunklen, die Reflexe sind nicht mehr wie früher gegeben. Jetzt 8 Monate danach steht noch nicht fest ob die Behinderung dauerhaft bleibt, aber die Versicherung möchte nicht eintreten.

Deshalb schreibt mir bitte recht fleisig.

DANKE

PS: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.
Markus Bajt

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vs
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Beitrag von vs »

Hallo Bajt,

ich kann euch in diesem Fall nur empfehlen, fachmännischen sprich rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Denn so wie du das schilderst, wird es ins Eingemachte gehen.
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Beitrag von Lefty »

vs hat geschrieben:Hallo Bajt,

ich kann euch in diesem Fall nur empfehlen, fachmännischen sprich rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Denn so wie du das schilderst, wird es ins Eingemachte gehen.
Das sehe ich auch so. Und ein Gang vors Gericht, sogar vor ein Zivilgericht, ist auch im Profisport üblich! Siehe Toni Schuhmacher nach seinem Foul an Patrick Battiston, bei der WM '82: "...dann zahl' ich ihm seine Jacketkronen...".
vs
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Beitrag von vs »

wobei ich jedoch meine, nicht gegen den Schlägerschmeißer vorzugehen, denn das wird es in unserem Sport immer wieder vorkommen, sondern dass die Versicherung nicht zahlen will, denn wozu haben wir denn die Versicherungen - dass sie immer wenn sie zahlen müssen irgendwelche Klauseln finden, dass sie doch nicht zahlen müssen ...
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Beitrag von A.B. »

genau, dem Schlagmann jetzt was vorzuwerfen, ist der vollkommen falsche Ansatz.
Es geht da evtl. ja um die Sicherheitsvorkehrungen, die der Verein zu treffen hat, dass so etwas nicht passiert.

Wenn die Person, die sich 7 m hinter dem Schlagmann aufgehalten hat, jetzt nicht der z.B. der On Deck Batter war, sondern jemand anderes (der da eigentlich nichts ungeschützt verloren hat), kann das durchaus mit Problemen für den Verein enden und man sollte auf alle Fälle als Verein für die Zukunft seine getroffenen Sicherheitsmaßnahmen überprüfen.

allgemein: wenn ich sehe, wie wenig mache Teams für die Sicherheit ihrer jugendlichen Spieler und auch der Zuschauer tun, bin ich immer am hoffen, dass nichts schlimmeres passiert. Da halten sich die Zuschauer oder auch Spieler auf der ungeschützten Spielerbank halt gewöhnlich sehr nahe am Geschehen auf ohne jeglichen Schutzzaun o.ä. und das wird eine Versicherung sicher monieren und versuchen, da den schwarzen Peter auf den Verein abzuwälzen.

Deswegen auf alle Fälle dem Rat vom Volker folgen und zum Rechtsanwalt gehen, weil es hier nicht nur um eine Platzwunde geht die wieder vollkommen verheilt, sondern um gravierende Spätfolgen und sowas kann richtig teuer werden.
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Beitrag von Lefty »

vs hat geschrieben:wobei ich jedoch meine, nicht gegen den Schlägerschmeißer vorzugehen, denn das wird es in unserem Sport immer wieder vorkommen, sondern dass die Versicherung nicht zahlen will, denn wozu haben wir denn die Versicherungen - dass sie immer wenn sie zahlen müssen irgendwelche Klauseln finden, dass sie doch nicht zahlen müssen ...
Kennst Du eine Versicherung von der Du ohne Murren mehr als 100€ bekommst? Erstmal wird immer alles in die Länge gezogen oder angezweifelt. Und in diesem Fall gehe ich von zig Tausend Euronen aus!
Lefty
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Beitrag von Lefty »

A.B. hat geschrieben:genau, dem Schlagmann jetzt was vorzuwerfen, ist der vollkommen falsche Ansatz.
Es geht da evtl. ja um die Sicherheitsvorkehrungen, die der Verein zu treffen hat, dass so etwas nicht passiert.

Wenn die Person, die sich 7 m hinter dem Schlagmann aufgehalten hat, jetzt nicht der z.B. der On Deck Batter war, sondern jemand anderes (der da eigentlich nichts ungeschützt verloren hat), kann das durchaus mit Problemen für den Verein enden und man sollte auf alle Fälle als Verein für die Zukunft seine getroffenen Sicherheitsmaßnahmen überprüfen.

allgemein: wenn ich sehe, wie wenig mache Teams für die Sicherheit ihrer jugendlichen Spieler und auch der Zuschauer tun, bin ich immer am hoffen, dass nichts schlimmeres passiert. Da halten sich die Zuschauer oder auch Spieler auf der ungeschützten Spielerbank halt gewöhnlich sehr nahe am Geschehen auf ohne jeglichen Schutzzaun o.ä. und das wird eine Versicherung sicher monieren und versuchen, da den schwarzen Peter auf den Verein abzuwälzen.
Sehe ich ja genauso. Aber ich sehe auch, zumindest eine gewisse Schuld beim Batter.
So ging es mir auch einmal, deswegen denke ich so auch argumentieren zu dürfen. Neuer Schläger, neue Gloves, Nieselregen. Basehit und schwupps war der Schläger weg! Der ist damals genau zwischen Ump und Catcher durchgestoßen, mit viel Getöse in unseren Zaum gedonnert, aber nichts passiert! Ich habe mir aber echt Vorwürfe gemacht, ob dem was hätte passieren können. Ich sehe mich als Batter in der Pflicht, meinen Schläger nicht unkontrolliert durch die Gegend zu schicken! Und da ist es egal ob ich den next Batter treffe, einen Basecoatch oder einen der aus dem Dugout schaut. Übrigends, mich hat der Ump rausgeschmissen, out gegeben und zusätzlich zusammengestaucht, was das soll! Also war mein Verhalten nicht regelkonform, welcher Regel dies auch immer widersprach!
jr
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Beitrag von jr »

schuld beim batter kann doch nur bei absichtlichem werfen des schlägers gesucht werden.
sieht man doch öfter das einem spieler der schläger (zu welchem zeitpunkt des schwunges auch immer) ausrutscht.

glaube das es in deutschland da sowieso erhebliche probleme gibt. wer hat schon einen richtigen ballpark. in den usa wird ja unter anderem auf den eintrittskarten vor den gefahren gewarnt.

hier haben wir ja schon oft genug das problem das leute von foulballs getroffen werden die nicht mal was mit baseball zu tun haben.

mir fallen da auf anhieb einige felder ein an denen direkt gehwege, strassen oder ähnliches am spielfeldrand entlang führen. gesichtert ist da eigentlich immer nur sehr notdürftig.

hab auch schon erlebt das eine vorbeigehende spaziergängerin von einem fliegenden schläger am kopf getroffen wurde. wie das dann rechtlich weiterging weiss ich allerdings nicht.
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Beitrag von Alexander Seipt »

jr hat geschrieben:schuld beim batter kann doch nur bei absichtlichem werfen des schlägers gesucht werden.
Naja, eine gewisse Teilschuld trifft den Batter immer. Schließlich hat er den Schläger in der Hand. Und da ists an sich egal, ob er den Schläger absichtlich (dann ists allerdings Vorsatz) oder unabsichtlich wegwirft.

Im Straßenverkehr trifft Dich ja auch immer eine Teilschuld als Kfz-Halter, wenns beispielsweise nen Radfahrer anfährst, weil halt immer eine gewisse Grundgefahr vom Kfz ausgeht.

Also den Batter absolut von Schuld frei sprechen wirst nie können.
jr
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Beitrag von jr »

dann würdest du ja dem schlagmann auch eine teilschuld geben müssen wenn er einen foulball schlägt der schaden verursacht?

der unabsichtliche verlust des schlägers ist zwar deutlich seltener als der foulball aber beides ist teil des sports.
Lefty
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Beitrag von Lefty »

jr hat geschrieben:dann würdest du ja dem schlagmann auch eine teilschuld geben müssen wenn er einen foulball schlägt der schaden verursacht?

der unabsichtliche verlust des schlägers ist zwar deutlich seltener als der foulball aber beides ist teil des sports.
Ein Foulball ist Sicherheitsvorkehrung der Gesamtanlage. Und wenn man hohe Zäune, vergitterte Dugouts, schräge Abweiser über dem Backstop usw. aufgebaut hat, dann hat man nach menschlichem Ermessen alles mögliche getan, um einen Unfall zu verhindern. Ein Batter der seinen Schläger unkontrolliert losläßt ist mindestens fahrlässig!
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Beitrag von A.B. »

Lefty hat geschrieben: Ein Batter der seinen Schläger unkontrolliert losläßt ist mindestens fahrlässig!
Ein Batter der seinen Schläger loslässt, kann auf einem normal gesicherten Baseballfeld davon ausgehen, dass er damit keinen Menschen (Zuschauer/Ersatzspieler) treffen kann. Wenn auf einem Baseballfeld die Möglichkeit besteht, dass jemand von einem Foul-Linedrive nach hinten oder auf die Seite oder auch einem nach hinten fliegenden Schläger getroffen wird, hat der Verein nicht genügend getan, um genau das zu verhindern. Hohe Flyballs dagegen, die jemand von oben treffen, kann man fast nicht 100%ig absichern.
Und wenn jemand den Batter verklagt, würde ich mich danach als Batter auf alle Fälle wieder bei Verein schadlos halten. Es läuft immer auf das selbe hinaus.
Zuletzt geändert von A.B. am 28.01.2008, 17:21, insgesamt 2-mal geändert.
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