Frage zur BuSpO

Regelfragen, umstrittene Entscheidungen und alles weitere zum Thema Schiedsrichter wird hier behandelt.
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M. Laufer
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Frage zur BuSpO

Beitrag von M. Laufer »

10.3. Spielposition von Ausländern
10.3.01 (ergänzend - Gilt nur für 1. und 2. Bundesliga)
Die Positionen Shortstop oder Catcher müssen ständig mit mindestens einem deutschen Spieler
besetzt sein.
Ausländer sind nur dann während der Play-offs (Zwischenrunde, Meisterund
Abstiegsrunde, VF, HF und Finale, Relegation und/oder DM-Endrunde)
spielberechtigt, wenn sie in mindestens neun (9) Spielen der regulären
Saison zum Einsatz gekommen sind.
HINWEIS:
Gespielt haben heißt: Gemäß Scoresheet tatsächlich zum Einsatz gekommen zu sein. Es reicht
nicht, auf der Spielerliste und/oder der Lineup gestanden zu haben.
Spieler, die in mindestens neun (9) Spielen nachweislich in unteren Mannschaften des Vereins gespielt
haben, sind (z.B. als Springer) auf besonderen Antrag spielberechtigt. Die Nachweispflicht
liegt bei einsetzendem Verein.
STRAFE: Verstöße werden als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gemäß Artikel
9.1.05 der BuSpO gewertet und bestraft.

Ist diese Regel in Kraft und gibts da bei U21- oder EU Ausländern Ausnahmen?


"There is no "I" in team, Mr. B.!"
M. Laufer
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Beitrag von M. Laufer »

Weiß denn zufällig jemand, wer bei solchen Fragen der richtige Ansprechpartner in D ist?
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Gilk
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Beitrag von Gilk »

Der DBV - vorzugsweise die Mitglieder im AfW...

Als Ansprechpartner der LVs sind im Moment gewählt Hauke Brockmann und Christian Sengeleitner....

Gerhard
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Beitrag von M. Laufer »

Alles klar, vielen Dank!
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Beitrag von M. Laufer »

Falls es noch jemanden interessiert:

EU-Ausländer zählen wie Deutsche auf den Positionen SS und C.
Der Paragraph ist also eigentlich ein Anachronismus.
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Hongkong
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Beitrag von Hongkong »

das ist doch gesondert beschrieben, dass EU-Ausländer, die einen Arbeitsvertrag vorweisen können, als Deutsche gelten.
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M. Laufer
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Beitrag von M. Laufer »

Wo steht das denn?
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A.B.
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Beitrag von A.B. »

BuSpO
10.1 Passwesen
10.1.01
Als Ausländer im Sinne dieser Ordnung gilt, wer nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
ist oder den Status "EU-Ausländer" bzw. "Baseball-Deutscher" hat.
10.1.02
Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaats erhält den Status "EU-Ausländer", wenn und sobald er
der Passstelle folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegt:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes;
- Nachweis eines bestehenden Arbeitsvertrags zwischen Spieler und Verein;
- Nachweis der Meldung zur Sozialversicherung;
Auf Anforderung der Passstelle ist das Bestehen des Arbeitsverhältnisses auch während der Saison
durch die Vorlage von Lohnabrechnungen nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht innerhalb von
vierzehn (14) Tagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung erbracht, kann der Status "EUAusländer"
aberkannt werden. Die Bezüge müssen jedoch eine Mindesthöhe aufweisen, so dass
nicht eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit im Sinn der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs
vorliegt.
M. Laufer
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Beitrag von M. Laufer »

Alles klar. Nochmals danke!
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Outlaw
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Beitrag von Outlaw »

da steht aber net, wie du oben geschrieben hast, dass eu-ausländer als deutsche gelten, wenn sie nen arbeitsvertrag haben....

sondern erst wenn sie nen arbeitsvertrag haben, dann sind sie als eu-ausländer anerkannt. oder kann mir das nochmal jemand erklären, wenn ich falsch liege
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M. Laufer
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Beitrag von M. Laufer »

Ich habe es so verstanden, dass ein E-Ausländer, der hier "just for fun" spielt als Ausländer nach dieser Regel gezählt wird, er ergo nicht zusammen mit einem ausländischen Kollegen gleichzeitig beide Positionen besetzen kann.
Hat der Ausländer dagegen einen Arbeitsvertrag bei einem Bundesligisten zählt er als EU-Ausländer und das ganze ist erlaubt.

Richtig?
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Hongkong
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Beitrag von Hongkong »

genau.
weil ein EU-Ausländer mit Arbeitsvertrag einem Deutschen nicht benachteiligt werden darf.
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