Ich korrigiere diese Nachlaessigkeit nun, indem ich das fgesamte Statement nachfolgend einstelle, wobei die bisher unveroeffentlichten Teile in roter Schrift gehalten sind:
In den letzten Tagen haben Sie einige Zuschriften zum Thema „Sucker“ erhalten. Zum Thema „Forum“ hat sich ja bereits Bernhard Schmeilzl ausführlich geäußert, dem ist nichts hinzuzufügen. Auch möchte ich an dieser Stelle nicht den ganzen Fall wieder aufrollen, halte aber zwei
Anmerkungen zu aktuellen Anschuldigungen für angebracht:
1. Es ist richtig, dass sich Bernhard Schmeilzl und ich im Herbst 2002 auf Wunsch von Karsten Lentge mit diesem getroffen haben, um die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung zu diskutieren. Es ist auch richtig, dass wir in diesem Treffen keinen Hehl aus unserer Überzeugung
gemacht haben, dass eine Klage des Herrn Sucker vor einem ordentlichen Gericht aussichtslos ist. Dennoch haben wir auch deutlich gemacht, dass wir uns einer außergerichtlichen Lösung nicht verschließen. Vorraussetzung dafür war jedoch, dass Herr Sucker einige Essentials akzeptiert, die an diesem Abend auch von Herrn Lentge nicht als
unzumutbar zurückgewiesen wurden. Eines dieser Essentials war beispielsweise, dass die Verhandlungen nicht über das Forum geführt oder dort kommentierend begleitet werden. Wir sind an diesem Abend so verblieben, dass Herr Lentge mit Herrn Sucker spricht und sich dann wieder bei uns meldet. Letzteres ist nie geschehen. Vielmehr mussten wir nach einigen Wochen zur Kenntnis nehmen, dass einzelne Aussagen aus diesem Gespräch im DBV-Forum zitiert wurden, ohne den Gesamtzusammenhang darzustellen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten wir auch diesen Versuch einer gütlichen Einigung als gescheitert
betrachten.
2. Herr Sucker hat in den letzten Tagen wiederholt behauptet, „dass in diesem Frühjahr die Herren Wagner und Schmeilzl zwei meinem Rechtsanwalt zugesagte Termine zu einem Treffen haben verstreichen lassen, den letzten offenbar ohne jegliche Nachricht oder Begründung.“
Hierzu stellen ich fest, dass weder an Bernhard Schmeilzl, noch an mich noch an einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle ein Anwalt mit der Erklärung herangetreten ist, er vertrete Herrn Sucker. Demzufolge hat es auch keine Terminvereinbarungen gegeben, die von unserer Seite nicht eingehalten worden wären.
Natürlich haben wir die Möglichkeit geprüft, gegen die beweisbaren Falschaussagen des Herrn Sucker gerichtlich vorzugehen. Da Herr Sucker jedoch nach eigener Aussage weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über große finanzielle Mittel verfügt, sehen wir die Gefahr, dass er nach einem verlorenen Prozess nicht in der Lage sein wird, uns die angefallenen Kosten zu erstatten. Wir haben daher trotz sehr guter Erfolgsaussichten bisher von rechtlichen Schritten Abstand genommen, um den DBV nicht mit Anwalts- und Gerichtskosten zu belasten.
Ich hoffe, Ihrem Informationsbedürfnis damit ausreichend Rechung getragen zu haben, wünsche Ihnen alles Gute für den weiteren Verlauf der Saison, und hoffe, Sie vom 1.-8. August bei den
Europameisterschaften in Regensburg und Fürth begrüßen zu können ( www.baseball-em.de).
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHER BASEBALL UND SOFTBALL VERBAND E.V.
Frank Wagner
Präsident
Hierzu in aller Kuerze und gebotener Klarheit dies, und das DBV-Praesidium ist sehr gut beraten, sich zukuenftig genauestens zu ueberlegen, wessen er - ausgerechnet er - mich (!) beschuldigt:
(I) Von welchen beweisbaren Falschaussagen spricht der Praesident des DBV ?
(1) Davon, es habe keinen Kontakt mit meinem Anwalt gegeben ?!?
Falls es einen solchen Kontakt nicht gegeben hat, womit soll dann bewiesen werden, dass ich in dieser Sache eine Falschaussage getaetigt habe. Hier koennte - sofern zwischen meinem Anwalt und dem DBV die Kontaktaufnahmen nur muendlich erfolgten - allenfalls Aussage gegen Aussage stehen.
Im uebrigen: Ich werde den kommenden Montag (21.06.) abwarten, um die Reaktion meines Anwaltes auf den Umstand zu erhalten, dass vom DBV-Praesidenten in einer an alle Landesverbaende und an alle Funktionaere ergangenen Schreiben seine beiden Kontaktaufnahmen mit dem DBV in Abrede gestellt werden ...
(2) Oder spricht der DBV-Praesident von einer 'beweisbaren Falschaussage' in Hinsicht auf meine Aussage, er hab das Bundesgericht in Bezug auf die Umsetzung des Sportgerichturteiles belogen ?!?
(a) Der DBV-Praesident sollte sich seine Aussage vom 19.09.2001 noch einmal genau ansehen, beispielsweise Seite 3, Punkt 3, 'Benennung von DBV-Schiedsrichtern fuer internationale Einsaetze'
Die SRO kennt keine entsprechenden Vorschriften, welche dem SRAV ein solches Vorgehen ermoeglichen. Tatsaechlich gibt es in der SRO ueberhaupt keinen Verweis auf internationale Schiedsrichter, ausser jenen, der finanzielle Aspekte (Reisekosten, etc.) betrifft oder aber das Tragen von Umpire Patches oder aber den freien Eintritt zu gewissen Spielen.Der SRAV ernennt gemaess SRO in alleiniger Verantwortung die jeweiligen Schiedsrichter.
(b) Und hier noch eine Aussage des DBV-Praesidenten vor dem Bundesgericht, Seite 3, 'Zur Nichtberuecksichtigung von Antraegen':
Hierzu folgende Anmerkungen:[...]
Die Regionalchefs und der SRAV kennen das Urteil des Sportgerichts und sind angewiesen, dieses umzusetzen. [...] Der Antragsteller wurde bereits in den Ligen des DBV eingeteilt. [...] Der Sachvortrag des Antragstellers ist somit unbegruendet, da der DBV die Antraege und das darauf basierende Urteil umsetzt. Von einer Nichtberuecksichtigung kann daher keine Rede sein.
(i) Wenn der Regionalchef Weber also dieses Urteil kannte (was unbestreitbar war, da er bei der Urteilsverkuendung anwesend war !), und wenn auch der SRAV Dahm dieses kannte, warum ist dann Herr Weber nach wie vor DBV-Schiedsrichter, DBV-Ausbilder und CEB-Schiedsrichter, wo doch ohne jeden Zweifel erwiesen ist, dass er (als fuer mich zustaendiger RegChef) - und natuerlich auch sonst niemand - mich nicht in der 1. BL eingesetzt hat, obwohl das Urteil des Sportgerichtes dies ausdruecklich (!) so bestimmt ?!?
Der DBV weis um diese Missachtung des Urteiles, und er schuetzt Martin Weber !
(ii) Oder warum war es moeglich, dass ein das Urteil aus 2001 ebenso missachtender SRAV Dahm - und der DBV wusste von dieser Missachtung - darauf noch einmal zum SRAV gewaehlt werden konnte - und natuerlich nach wie vor DBV-Schiedsrichter und CEB-Schiedsrichter war ?!?
Dem DBV wurde bereits im Urteil aus 1992, bestaetigt vom Urteil aus 2001, voellig unmissverstaendlich mitgeteilt, dass es seine satzungsgemaesse Pflicht ist, im Bedarfsfall die Ausschuesse zu ueberwachen. Der DBV hat nicht ueberwacht, er hat den Missachtungen des Urteiles aus 2001 zugesehen, diese zugelassen und somit die Nachricht ausgesandt, dass es voellig in Ordnung sei, Herrn Sucker weiter zu zerstoeren [im uebrigen bestens 'erledigt' vom SRA mit der willkuerlichen Nichtverlaengerung meiner SR-Lizenz bzw. der ebenso willkuerlichen 'Nichtdefinition' als Ausbilder !] - eine Zerstoerung, welche mit dieser hier kommentierten Wagner-Aussage erneut fortgesetzt wird, indem man mich, ausgerechnet mich, der 'Falschaussagen' bezichtigt - der 'beweisbaren Falschaussagen'.
(3) Und was ist mit meiner Aussage, das DBV-Praesidium habe gegen die RuVO verstossen, indem es das Urteil aus 2001 nicht umgesetzt habe ?
Hier die RuVO zu diesem Punkt:
Das Urteil aus 2001, welches im uebrigen sofort wirksam und vollstreckbar wurde (bar einer moeglichen Revision vor dem Bundesgericht) wurde weder vom DBV-Praesidium nach vom entsprechenden Fachorgan noch vom zustaendigen Regionalchef umgesetzt - ich hatte keine Einsaetze in der 1. Bundesliga erhalten !!!Artikel 22 - Vollstreckung
I. Die rechtskräftigen Endurteile der Rechtsorgane des DBV werden vom Vorstand des DBV bzw. einer dazu bevollmächtigten Stelle vollstreckt.
(4) Vielleicht spricht der DBV-Praesident auch davon, ich habe den Absprachen zwischen ihm und B. Schmeilzl einerseits und Karsten Lentge andererseits entgegen Aussagen aus dem entsprechenden 'Geheimtreffen' vom Herbst 2002 im DBV-Forum zitiert. Deshalb sei der Versuch einer guetlichen Einigung als gescheitert zu betrachten gewesen.
Nun, wie kann es dann aber sein, dass der VP Schmeilzl in Kenntnis dieser Forenbeitraege (er selbst verwendet in einer Mail den Begriff 'Geheimtreffen') von mir noch Ende Maerz einen letzten Versuch zu einem Gueteverfahren zur Pruefung entgegen nimmt ?!?
Gescheitert ist hier wohl einzig und allein die Absprache der Herren Wagner und Schmeilzl zu den mich betreffenden 'Statements' der letzten Tage !
(II) Frank Wagner gibt vor, er wolle den DBV schuetzen vor einem Verfahren, welches er gewinnen wuerde, nur um nicht den DBV (und damit wohl auch dessen Mitglieder) mit entsprechenden Kosten zu belasten, da von mir solche bei einem Obsiegen des Verbandes nicht einzutreiben seien.
Es ist in der Tat sehr vorausschauend fuer einen DBV-Praesidenten, Schaden von seinem Verband abzuwenden, aber diese Sorge um den Verband ist hier lediglich vorgeschoben:
Die bisher bekannten Verfehlungen des DBV in Bezug auf die mich betreffenden Umstaende sind alle wohl dokumentiert, und wer immer von mir zur eigenen Nachpruefung Dokumente erhalten moechte, aus welchen ich in den letzten Jahren immer wieder zitiert habe (inklusive der Urteile der Verbandsgerichte), der moege mich anschreiben: Er erhaelt das Angefragte umgehend !
(III) Die pauschale Behauptung des DBV-Praesidenten, ich taetigte 'beweisbare Falschaussagen' sind in ihrer Monstroesitaet nicht mehr zu ueberbieten:
Nicht nur hat die DBV-Vizepraesidentin Lentz im Mai 1999 mir rechtswidrig (s. Urteil Sportgericht aus 2001) das Recht zum Schiedsrichtern auf nationaler und internationaler Ebene entzogen, nicht nur hat das DBV-Praesidium und der SRA gegen das Urteil aus 2001 verstossen, und nicht nur hat der DBV-Praesident und die ehem. VP Wagner ggue. dem Bundesgericht unwahre Behauptungen aufgestellt.
Nein, im Angesicht der tatsaechlich existierenden Beweise fuer das von mir oben angefuehrte und belegte (!) Verhalten des DBV-Praesidiums bringt es der Praesident des DBV fertig, mich pauschal der 'beweisbaren Flaschaussagen' zu bezichtigen und dies in einem offiziellen Anschreiben an alle Mitgliedsverbaende und alle Funktionaere.
Ich fordere den Praesidenten des DBV hiermit auf, sich unverzueglich oeffentlich bei mir fuer dieses mir gegenueber rufschaedigende Verhalten zu entschuldigen oder auf der Stelle solche Aussagen von mir zu benennen, welche er 'nachweisbar' als falsch widerlegen kann.
Dieses Statement des DBV-Praesidenten Wagner ist eine erneute Demonstration dessen, wie das DBV-Praesidium mit Menschen gewillt ist umzugehen, welchen er rechtswidrig (s. Urteil aus 2001) Schaden zugefuegt hat, die sich danach gemaess der DBV-Ordnungen vor einem Verbandsgericht wehren, die dort dann Recht erhalten, denen das dort enthaltene Recht durch Urteilsmissachtung vorenthalten wird und die sich dann weiterhin mit ihren bescheidenen Mitteln wehren.
Unappetitlicher Hoehepunkt dessen ist, dass dies nach einer Zeit geschieht, in welcher ich mich im DBV-Forum nicht mehr direkt vor einer groesseren Oeffentlichkeit gegen diese Vorgehensweisen zur Wehr setzen kann: Das DBV-Praesidium hat vor meiner 'Verbannung' aus dem DBV-Forum keine derartigen Statements in Foren veroeffentlicht.
Und nun, Jochen Bender, hast Du die Wahl, diesen soeben begonnenen Thread zu loeschen oder aber Dich Deiner Verantwortung als DBV-Vizepraesident zu stellen, um den tatsaechlichen Schaden fuer den DBV abzuwenden: Viele DBV-Vizepraesidenten vor Dir haben diese Groesse leider nicht unter Beweis stellen koennen.
Ich habe nun bereits im 6. Jahr nicht aufgegeben, mein Recht zu suchen. Glaubt denn irgendjemand beim DBV im Ernst daran, dies koennte die naechsten 6 Jahre anders sein ?!?