Vereinslose Schiedsrichter?

Regelfragen, umstrittene Entscheidungen und alles weitere zum Thema Schiedsrichter wird hier behandelt.
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Buzzbee79
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Vereinslose Schiedsrichter?

Beitrag von Buzzbee79 »

Laut BuSpO 2019:
6.13.05
Für Schiedsrichter, die Spielaufträge in den Verbandsligen und darunter übernehmen, kann der für sie zuständige LV eine Vereinshaftung beschließen, sofern der Landesverband seine Mitgliedsvereine mit der Bereitstellung von Schiedsrichtern für den Spielbetrieb beauftragt hat. Bei Bußgeldbescheiden haftet also der Verein für die fristgerechte Zahlung. Der Verein muss den betroffenen Schiedsrichter über die möglichen Konsequenzen und den Bußgeldbescheid informieren. Für vereinslose Schiedsrichter gelten hier die gleichen Maßgaben wie für Schiedsrichter, die Spiele in den DBV-Ligen leiten (siehe Artikel 6.5.02 d)).

Zuerst gibt es einen Verweis auf (siehe Artikel 6.5.02. d) und festzustellen ist, das BuSpO Artikel 6.5.02 d nicht existiert!!!

Dann verstehe ich es so: Wenn ein Verein ein vereinslosen Schiedsrichter für einen Spielauftrag entsendet, dann hat der Verein eine Pflicht gegenüber den Schiedsrichter. Was sind halt die mögliche Konsequenzen und Bußgeldbescheide die hier anfallen? Was ist gemeint mit Pflicht? Geht es um Haftung oder auch Strafen aus dem Spiel?

Ich stell die Frage weil wir doch noch in den Schiedsrichter-Listen vereinslose Schiedsrichter haben. Und ich habe nie über eine gesonderte Behandlung für vereinslose Schiedsrichter erfahren. Dazu überlege ich auch vereinslos zu werden und dadurch meine Einsatzflexibilität zu erhöhen....


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Re: Vereinslose Schiedsrichter?

Beitrag von Black Eye »

Für einen A-Ump stellt dies kein Problem dar.

Verbandsschiedsrichter müssen zwecks Versicherung (so wurde es mir zumindest mal erklärt) Mitglied in einem Verein sein.

Vereinslose Umps unterhalb A gibt es, weil Vereine abgemeldet wurden, die Lizenzen aber noch laufen.
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