"Ausländer"-Regelung beim pitchen

Fragen zum Spielbetrieb in den bayerischen Herrenligen gehören hier rein.
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Thilo

"Ausländer"-Regelung beim pitchen

Beitrag von Thilo »

Tach zusammen,

diese komische Regel, dass ausländische Pitcher nur maximal 3 Innings pitchen dürfen (BuSpO §10.2.03)... Gilt die für alle "Ausländer" (B-E) oder nur für die E-Ausländer?

Gruß
Thilo


A.B.
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Beitrag von A.B. »

unterhalb der Bundesliga nur für E
Thilo

Beitrag von Thilo »

danke :-)
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Berry
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Beitrag von Berry »

noch mal ich… tut mir sorry (schande über mein Haupt)

hab mich noch mal schlau gemacht...hätte ich wohl vor der Mail machen sollen…



Die ganze sache gilt unterhalb Bundesliga nur für E-Ausländer…



Tut mir Leid…



Schönes WE noch



Gruß

Thilo

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_bobby_
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Beitrag von _bobby_ »

...was ist "E-Ausländer"?
A.B.
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Beitrag von A.B. »

Der Eintrag E auf der Line-Up in der Spalte Ausländer bedeutet die unten aufgeführte 10.1.01


BuSpO ARTIKEL 10 AUSLÄNDISCHE SPIELER (AUSLÄNDER)
10.1 Passwesen

10.1.01
Als Ausländer im Sinne dieser Ordnung gilt, wer nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
ist oder den Status "EU-Ausländer" bzw. "Baseball-Deutscher" hat.

10.1.02
Ein Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaats erhält den Status "EU-Ausländer", wenn und sobald er
der Passstelle folgende Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegt:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes;
- Nachweis eines bestehenden Arbeitsvertrags zwischen Spieler und Verein;
- Nachweis der Meldung zur Sozialversicherung;
Auf Anforderung der Passstelle ist das Bestehen des Arbeitsverhältnisses auch während der Saison
durch die Vorlage von Lohnabrechnungen nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht innerhalb von
vierzehn (14) Tagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung erbracht, kann der Status "EUAusländer"
aberkannt werden. Die Bezüge müssen jedoch eine Mindesthöhe aufweisen, so dass
nicht eine völlig untergeordnete Nebentätigkeit im Sinn der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs
vorliegt.

10.1.03
Den Status "Baseball-Deutscher" erhält ein Ausländer, falls er nachweislich seit der Vollendung seines
sechsten (6) Lebensjahres oder mindestens seit fünf (5) Jahren ununterbrochen in Deutschland
lebt.
Der Status wird von der Passstelle erteilt, wenn der Nachweis in Form einer Meldebescheinigung
durch das Einwohnermeldeamt erbracht wurde.
AUSNAHME: 1) Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann der Nachweis auch in Form von Schulzeugnissen
erbracht werden.
2) Bei US-Bürgern genügt eine Bestätigung durch die US-Streitkräfte.
10.1.04
Ausländer, deren Spielberechtigung nach dem 01.07. beantragt wurde, sind in den Play-offs (Zwischenrunde,
Meisterschaftsrunde, Abstiegsrunde, VF, HF, Finale, Pokal, Relegation, DM-Endrunde)
nicht spielberechtigt. Dies gilt auch für die entsprechenden Veranstaltungen im Nachwuchsspielbetrieb.
STRAFE: Setzt eine Mannschaft einen Spieler ein, der in den genannten Spielen nicht spielberechtigt
ist, so wird dies als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gemäß Artikel
9.1.05 gewertet und bestraft.
10.1.05
Sofern ein erwachsener Ausländer, der nicht in Deutschland geboren ist, für den Erwachsenenspielbetrieb
neu angemeldet werden soll, wird eine internationale Freigabe (mit Unterschrift) benötigt.
Bei fehlender Freigabe wird keine Spielberechtigung erteilt.
Bei Spielern unter 18 Jahren ist keine internationale Freigabe notwendig.

10.2 Spieleinsatz
10.2.01
Ausländer sind auf der Line-up-Card und auf dem Scoresheet in der Spalte "Ausländer" mit dem
entsprechenden Statuskennzeichen (siehe Artikel 9.1.01) zu versehen.
Der Coach/Manager hat nach dem Spiel die Richtigkeit der oben bezeichneten Eintragungen auf
dem Scoresheet zu überprüfen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
STRAFE: Unterbleibt der Eintrag im Scoresheet, wird eine Geldstrafe von € 5,-- bis € 50,-- für
diesen Verein erhoben.
Wird der unrechtmäßige Einsatz eines Spielers nachgewiesen, so wird dies als Einsatz
eines nicht spielberechtigten Spielers gemäß Artikel 9.1.05 gewertet und bestraft.
Die Höhe der einzelnen Geldstrafen für die einzelnen Ligen folgt aus Artikel 1.1.03
der jeweiligen DVO.

10.2.02
Es dürfen maximal drei (3) Ausländer gleichzeitig eingesetzt werden. D. h., dass unter den ersten
neun (9) Spielern der Aufstellung maximal drei (3) Ausländer sein dürfen. Es darf kein Ausländer
als Defensivspieler auf Platz Zehn (10) der Aufstellung stehen, wenn unter den ersten neun (9)
Spielern der Aufstellung bereits drei (3) Ausländer sind und
BASEBALL: ein Designated Hitter (DH)
SOFTBALL: ein Designated Player (DP)
eingesetzt wird.
STRAFE: Wird der unrechtmäßige Einsatz eines Spielers nachgewiesen, so wird dies als Einsatz
eines nicht spielberechtigten Spielers gemäß Artikel 9.1.05 gewertet und bestraft.

10.2.03
Ausländer dürfen bei Spielen über neun (9) und sieben (7) Innings insgesamt maximal drei (3) Innings
und bei Spielen über fünf (5) Innings insgesamt maximal zwei (2) Innings pro Spiel als Pitcher
eingesetzt werden. Dabei wird für einen Pitcher jedes Inning gezählt, in dem er mindestens
einen (1) Pitch ausgeführt hat. Alle Ausländer zusammen dürfen nicht mehr als drei (3) bzw. zwei
(2) Innings pitchen.
ERKLÄRUNG: Ausländer dürfen nicht in mehr als drei (3) bzw. zwei (2) Innings pitchen. Es ist dabei unerheblich,
wie viel verschiedene ausländische Pitcher zum Einsatz kommen. Jede Kombination
von deutschen und ausländischen Pitchern, die gewährleistet, dass nicht in mehr als drei (3)
bzw. zwei (2) Innings pro Spiel Ausländer als Pitcher spielen ist damit im Sinne dieser Regelung
zulässig. Die Regelung beschränkt nicht die Anzahl der ausländischen Pitcher, sondern
die Summe der von Ausländern gepitchten Innings.
Unzulässig ist z. B. folgende Auslegung: Ausländischer Pitcher wird im 1. Inning bei 2 Aus
eingesetzt, schließt das Inning ab, pitcht Inning 2 und 3 vollständig und will Inning 4 pitchen,
weil man meint ihm stünden vom 1. Inning noch 2 Aus zu. Dies ist UNZULÄSSIG, da
das 1. Inning als komplettes "Ausländerinning" gezählt wird.
STRAFE: Haben Ausländer in einem Spiel bereits in drei (3) bzw. zwei (2) Innings gepitcht, so
gilt jeder Ausländer, der in einem weiteren Inning einen Pitch ausführt, als nicht
spielberechtigt. Das Spiel wird gemäß Artikel 9.1.05 gewertet und bestraft.
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_bobby_
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Beitrag von _bobby_ »

danke andreas..
war mir nur nicht so sicher mit den Statuskennzeichen ("E")

9.1.01
Alle Spielberechtigungen werden ausschließlich durch die Passstelle des DBV („Passstelle“) verwaltet.
Die Passstelle gibt hierzu jedes Jahr bis zum 01.02. ausreichende und detaillierte Informationen
in einem Rundschreiben bekannt.
Sonderregelungen für Ausländer sind in Artikel 10 nachzulesen.
Jede Spielberechtigung wird mit einem so genannten Statuskennzeichen versehen:
A Deutscher
B Ausländer, der seit seinem 6. Lebensjahr ununterbrochen in Deutschland lebt (siehe Artikel
10.1.03)
C Ausländer, der seit fünf (5) Jahren ununterbrochen in Deutschland lebt (siehe Artikel
10.1.03)
D Ausländer, der den Status „EU-Ausländer“ besitzt (siehe Artikel 0)
E Ausländer, der keines der Kennzeichen B, C oder D besitzt
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